Die Haftpflichtversicherung umfasst die Schadensersatzpflicht bei Schäden, die einem Dritten durch eigenes Verschulden zugefügt wurden. Sie greift auch bei der Haftung für Schäden durch Dritte und für durch Sachen, die der Versicherungsnehmer in seiner Obhut hat, angerichtete Schäden. Es sind der Versicherungsnehmer, seine Gattin und seine unverheirateten Kinder, die mit ihm unter einem Dach leben, versichert. Außerdem erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle anderen unverheirateten Personen, die gewöhnlich in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben, da sie keinen eigenen Haushalt oder keine eigene Wohnstätte haben.
Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung, die wir Ihnen sehr empfehlen. Sie erweist sich als unerlässlich, wenn es um die Verteidigung des Versicherungsnehmers vor Gericht und vor allem die Ausübung des Klagerechts zur Erreichung der Schadenswiedergutmachung geht. Sie deckt die Kosten und Honorare für alle rechtlichen Schritte, Nachforschungen und Gutachten.
Studentenwohnung
Junge Erwachsene unter 30 Jahren, die vorübergehend woanders als im Elternhaus wohnen, sind im Rahmen ihres Studiums versichert, wenn sie als Mieter in einer Studentenwohnung in Europa wohnen. Abgedeckt sind Brand-, Wasser- und Glasschäden.