Wie jede natürliche oder juristische Person sind Vereine zur Wiedergutmachung der bei der Ausübung ihrer regelmäßigen Tätigkeiten Dritten verursachten Schäden verpflichtet. Die Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Vorstandschaft wird bei den regelmäßigen Vereinsaktivitäten gedeckt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich insofern auch auf Gebäude oder Räume, als diese vom Verein genutzt werden.
Die Garantie kann auf Veranstaltungen ausgedehnt werden, die über die satzungsmäßigen Aktivitäten hinausgehen, wie zum Beispiel Jahrmärkte, Tanzabende, Theateraufführungen, Wohltätigkeitsbazare, Ausstellungen…