Keine Herabstufung bei einem Vollkaskoschaden
Bei einem Unfall oder bei Sachschäden ohne Fremdeinwirkung oder Schäden, deren Verursacher nicht auszumachen ist, werden Sie nicht mit Malus-Strafpunkten belegt. Die Vollkaskoversicherung deckt die Reparatur Ihres Fahrzeugs ohne Selbstbeteiligung und ohne Herabstufung (ohne Malus).
Drei Jahre „Neuwertgarantie“ bei Fahrzeugen, die weniger als 1 Jahr alt sind
Bei Totalschaden oder Diebstahl wird Ihnen 36 Monate lang ab dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs der Neuwert des Fahrzeugs ersetzt.
Drei Jahre „Garantie Plus“ für Fahrzeuge, die zwischen einem und drei Jahre alt sind
Bei Totalschaden oder Diebstahl wird Ihnen 36 Monate lang, ab dem Datum der Erstzulassung, der Ersatzwert des Fahrzeugs plus 10 % ersetzt, wenn das Fahrzeug aus wirtschaftlichen Gründen nicht repariert werden kann..
Vorteile für Jungendliche: keine Selbstbeteiligung und keine höheren Prämien
Junge Fahrer können ihren Versicherungsvertrag frei wählen und haben die Möglichkeit, sich für einen Tarif ohne Selbstbeteiligung zu entscheiden. Außerdem wird bei Vertragsabschluss keine Zuschlagsprämie von ihnen verlangt.
Sie sollen vor allem mobil bleiben
Bei Diebstahl oder Totalschaden ihres Fahrzeugs stellen wir Ihnen 31 Tage lang ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Freie Wahl der Autoreparaturwerkstatt
Wenn Ihr Fahrzeug repariert werden muss, können Sie den KFZ-Mechaniker Ihres Vertrauens frei wählen. Wir zwingen Sie nicht, eine zertifizierte oder Vertragswerkstatt aufzusuchen.
Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen
Bei Diebstahl oder Totalschaden Ihres Fahrzeugs wird ein unabhängiger Sachverständiger, vom „Ordre des Experts“ (Berufsverband der luxemburgischen Sachverständigen), mit der Schätzung des Schadens beauftragt.