Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und gewährleistet den Schutz der Opfer im Straßenverkehr. Sie entschädigt Unfallverletzte immer dann, wenn der Eigentümer, jeder Halter und jeder Fahrer des versicherten Fahrzeugs oder irgendeine darin mitfahrende Person den Unfall verursacht hat.
Die Familienangehörigen des Unfallverursachers werden beim Schadensersatz als Dritte betrachtet. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, außer bei Sachschäden durch Brand, Funkenflug oder Explosion.