Betriebsunfallversicherung

Die obligatorische Betriebsunfallversicherung Ist die Grundversicherung für jeden Arbeitnehmer. Sie zielt auf die Absicherung der Versicherten bei Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeit oder Berufskrankheiten ab. Unabhängig von dieser Absicherung kann jeder Firmenchef eine Zusatzversicherung für einen zweiten Teil Sicherheit abschließen. Die Betriebsunfallversicherung Ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsunfallversicherung. Sie kann vom Arbeitgeber für alle seine Arbeitnehmer oder nur für eine Gruppe von Angestellten, wie zum Beispiel die Führungskräfte oder die Vorstands- / Direktoriumsmitglieder, abgeschlossen werden. Die Arbeitnehmer genießen einen optimalen Schutz bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todessfall, und ihnen werden die Arzt- und Pflegekosten erstattet, die ihnen infolge eines Unfalls im Arbeit- oder Privatbereich entstanden sind.